Feuerwehr Spezialkonzept

Mehrere 10.000 freiwillig tätige Feuerwehrkameraden/innen in NRW sorgen tagein tagaus für die Sicherheit ihrer Mitmenschen. Doch wer schützt uns Freiwilligen und/oder deren Angehörigen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, einer Invalidität oder gar im Todesfall bei Ausübung ihres Ehrenamts. Zuständig ist grundsätzlich als gesetzlicher Leistungsträger nach dem SGB VII die Unfallkasse (UK NRW). Aber, weit gefehlt wie der Beitrag des Verbrauchermagazin WISO zeigt.

WISO Verbrauchermagazin Hilfsbereit und haftbar

Wie in vielen gesetzlich geregelten Bereichen gibt es aber auch bei der Feuerwehrunfallkasse seit dem Jahr 2008 mit dem Wegfall der sog. Anrechnungsklausel deutliche Einschränkungen in den Leistungsbereichen und bei der Anerkennung von Leistungsfällen.

Als Ergänzung der gesetzlichen Unfallversicherung empfiehlt der Verband der Feuerwehren, aus Fürsorgegesichtspunkten, für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren einen erweiterten Versicherungsschutz zu vereinbaren. Die Versuche der Verantwortlichen in Städten und Gemeinden diese entstandenen Lücken zu schließen sind mehr als anerkennenswert.

Bei Zusatzversicherungen, die die gesetzliche Lücke schließen sollen, blieben jedoch viele offenen Fragen zur Leistungsverpflichtung; häufig leisten die Versicherer nur dann, wenn die Unfallkasse Leistungen ablehnt!

In vielen uns bekannten Fällen wurden sogar keine Zusatzabsicherungen für die ehrenamtlich tätigen Kameraden/innen der Freiwilligen Feuerwehr abgeschlossen.

Es besteht dringend Handlungsbedarf!

Wir haben die Lösung:

–       Nur für Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren und deren Familien

–       Auf den besonderen Absicherungsbedarf der Feuerwehr abgestimmt

–       Unabhängig von der Leistung der gesetzlichen Unfallkasse / anrechnungsfrei

–       Keine Gesundheitsfragen

–       Keine versteckten Klauseln

–       Erweiterter Unfallbegriff

–       Unfall-Krankenhaustagegeld bis zu 5 Jahren

–       Genesungsgeld bis zu 750 Tagen

–       Integrierter Todesfallschutz nach Bedarf (30.000€ bis 50.000€)

–       Und u.a. Schutz an 365 Tagen rund-um-die-Uhr

Versicherungsumfang und Beiträge

Versicherte Leistungen Basis Komfort Premium
Invaliditäts-Grundsumme 100.000 € 150.000 € 200.000 €
Leistung bei Vollinvalidität 200.000 € 300.000 € 350.000 €
Unfalltod 30.000 € 40.000 € 50.000 €
Unfall-Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 10 € 15 € 20 €
Kosten für kosmetische Operationen 5.000 € 5.000 €
Reha-Managment 50.000 €
Bergungs- und Rettungskosten 100.000 € 100.000 € 100.000 €
monatlicher Beitrag pro Person (Erwachsene) 6,68 € 9,90 € 13,17 €
monatlicher Beitrag pro Person (Kinder) 4,78 € 7,09 € 9,43 €
zusätzlich versicherbar:
Ausschnittsdeckung psychologische Beratungsdienstleistungen
nur für Erwachsene, monatlicher Bruttobeitrag pro Person

1,80 €

1,80 €

1,80 €

Unfall-Rente ab 50% Invalidität 500 € 1.000 € 1.500 €
monatlicher Bruttobeitrag pro Person 1,60 € 2,40 € 3,20 €
Beiträge bei monatlicher Zahlweise inkl. gesetzlicher Versicherungssteuer

Beratungstermin vereinbaren

Facebook